Sportordnung für 2024 veröffentlicht
02.02.2024
02.02.2024 – thorsten eisenhofer
Die Technische Kommission der DTU hat wenige Änderungen an der Sportordnung vorgenommen, die im Anschluss durch das Präsidium verabschiedet worden ist. Die geringe Anzahl an Anpassungen ist vor allem den – im Olympiajahr vergleichsweise wenigen – Regeländerungen durch den Weltverband World Triathlon geschuldet.
Für die im Vorjahr erstmals in der Sportordnung verankerte Supersprintdistanz sind Zeitstrafen bei Vergehen festgelegt worden: eine Minute für Windschattenfahren und zehn Sekunden für sonstige Vergehen.
„Jegliche Belästigung mit sexuellem Bezug“ kann nun zu einer Sperre, also dem zeitweisen oder dauerhaften Entzug der Starterlaubnis, führen.
Für einen Protestantrag beim Schiedsgericht muss ab 2024 eine Protestgebühr in der Höhe von 50,00 Euro (bislang 25,00 Euro) hinterlegt werden.
Da der DTU Startpass mittlerweile auch digital per App bei Veranstaltungen vorgelegt werden kann, wurde auch dies in die neue Version der Sportordnung aufgenommen.
Zudem gab es einige Änderungen im Bereich des Para Triathlons. Diese sind ab § 91 in der Sportordnung zu finden.