Erneute Anpassung der Sportordnung zur Werkzeugbox-Regelung
16.06.2025 – Oliver Kraus

Der Triathlon-Weltverband World Triathlon hat sein in diesem Jahr veröffentlichtes Regelwerk kürzlich erneut überarbeitet.
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat darauf umgehend reagiert und die nationale Sportordnung im Sinne einer einheitlichen, weltweiten Regelanwendung entsprechend angepasst.
Konkret betrifft die Änderung Punkt 4 der Neuregelung zur Befestigung von Werkzeugboxen, CO₂-Kartuschen und weiterem Zubehör am Fahrrad. (zur internationalen Regelung).
Ursprünglich war die Verwendung von Behältern am Sattelrohr auf maximal 30x30 Zentimeter begrenzt. Mit der aktuellen Anpassung entfällt diese Vorgabe nun ausdrücklich für Werkzeugboxen am Heck des Fahrrads.
Die nunmehr gültige Änderung erfolgte als Reaktion auf konstruktive Rückmeldungen aus der Triathlon-Community und wird von der DTU ausdrücklich begrüßt. „Es war immer das Ziel unseres ursprünglichen Vorstoßes, ein einheitliches, weltweit gültiges Regelwerk abzubilden, das den Realitäten entspricht und von allen Seiten mitgetragen wird. Von daher freut es uns, dass die neue Anpassung auch von Ironman umgesetzt wird“, sagt Jan Philipp Krawczyk, Vizepräsident Kampfrichter- und Veranstaltungswesen der DTU.
Für Athletinnen und Athleten bedeutet das: Werkzeugboxen am Heck des Rades dürfen ab sofort ohne feste Größenbegrenzung verwendet werden – solange sie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Rades nicht beeinträchtigen.
Alle weiteren Informationen zur Sportordnung sowie die aktuelle Version zum Download finden sich hier.