Nachlese Verbandstag 2014

28.10.2014

Am 18.10.2014 fand der Verbandstag des TVN im LandesSportBund Niedersachsen im Toto-Lotto-Saal statt.

Neben den Delegierten und Gästen konnte der TVN außerdem Thorsten Schulte / LSB Vizepräsident für Sport- und Organisationsentwicklung, Roy Gündel – Referent des LandesSportBundes Team Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales - sowie den Präsidenten des Bremer Triathlonverbands – Ronald Heise – und den Geschäftsstellenleiter aus Bremen – Dr. Günter Scharf – sehr herzlich auf dem Verbandstag begrüßen.

Roy Gündel stellte in einem 20min. Beitrag das Thema Interkulturelle Öffnung und Integration inkl. Fördermöglichkeiten durch den LSB für Vereine vor. Bei Interesse ist der TVN bei der Antragstellung etc. gern behilflich.

Der ursprünglich für den 18.10.2014 eingeplante Jugendverbandstag wurde im bereits im Vorfeld auf den 23.-24.01.2015 aus personellen Gründen verschoben.

Folgende Ehrungen/Danksagungen gingen an:

Danksagung:

Nicole Arendt für ihren Einsatz als Projektleiterin des Projektes – “Triathlon on Tour – Triathlon Pur“, als Projektmitarbeiterin im TRImaS-Team (Triathlon macht Schule) sowie als Gleichstellungsbeauftragte des TVN.

Heino Grewe-Ibert für die gesamte Projektarbeit als Initiator, Projektleiter und Mitarbeiter der Projekte – “Triathlon on Tour – Triathlon Pur“ und TRImaS sowie für sein gesamtes Engagement im Schulsport- und Jugendbereich des TVN.

Ehrungen:

Hartmut Pelikan erhielt das Triathlonabzeichen in Silber.

Wolfgang Mangelsen erhielt den Dirk Schünemann-Gedächtnispokal.

Der “Stern“ des TVN wurden vergeben an:

Dana Wagner

Horst Greb

Martin Sandvoss

René Schaab

 

Finanzen:

Für den Haushalt 2014 wurde per August 2014 ein Soll/IST Abgleich vorgenommen. Dieser hat keine (größeren) Abweichungen zu den geplanten Zahlen ergeben. Das Zahlenwerk lag für alle Vereine zur Einsicht aus. Das Projekt Integration (Laufzeit von 2012 – 2014) wurde insgesamt positiv abgeschlossen. Im Rahmen der Gesamtabrechnung wurden Vor- und Nachbereitungskosten geltend gemacht. Weitere Fördermittel wurden abgerechnet, die in den Haushalt des TVN einfließen konnten. Das Projekt TRImaS (Laufzeit 2010 – 2014) wird derzeit noch geprüft. Insgesamt wurde das Projekt nach den vorgelegten Prüfungsdaten positiv bzw. neutral abgeschlossen.

Dem vorgestellten Haushalt 2015 wurde zunächst zugestimmt. Eine Verabschiedung des Haushalts 2015 erfolgt formal und offiziell auf dem Verbandstag am 09.05.2015.

Vakanz:

Nach dem Rücktritt von Nicole Arendt ist die Funktion als Gleichstellungsbeauftragte zu besetzen (Ausschreibung s. TVN-Homepage).

Beschlüsse:

Wie bereits beim außerordentlichen Verbandstag im Mai 2014 angekündigt, wurde die Genehmigungsgebühr für Veranstaltungen bereits für 2014 nicht mehr in Rechnung gestellt, bzw. wieder erstattet. Der Beschluss war einstimmig.

Beschluss des Präsidiums:

Ab 2015 wird es bei Landesmeisterschaften in Niedersachsen und Bremen Startpasskontrollen geben. Dies ist aus Athletensicht ein klarer Vorteil, da dann auch Athleten die ihren Startpass vergessen haben, in die Wertung für die LM kommen können.

Anträge:

Ein Initiativantrag wurde von Jochen Fricke und Holger Wackerhage gestellt.

Zur einstimmig beschlossenen Beratung des Antrags, wurde dieser vom Kampfrichterobmann –Jochen Fricke– vorgestellt.

 

Initiativantrag zur TVN-Gebührenordnung

Beiträge und Gebühren

Hier: Gebühr für Kampfrichterausbildung

Die Gebührenordnung des TVN soll unter dem Punkt „Kampfrichter“ um den nachfolgenden Betrag erweitert werden.

  • Kosten der Erstausbildung zum TVN-Kampfrichter = 120,- €
  • Ein anteiliger Betrag von 60,- € dieser Erstausbildungsgebühr wird mit Beginn des 3. Einsatzjahres des Kampfrichters in einem Zeitraum von 2 Jahren in Raten zu jeweils 30,- € pro Jahr an den Gebührenschuldner zurückerstattet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.
  • Mindestens 2 Einsätze als TVN-Kampfrichter pro Wettkampfsaison.
  • Teilnahme an der jährlich angebotenen Kampfrichterfortbildung.
  • Bei begründeter Verhinderung des Kampfrichters an der jährlichen Fortbildung muss ein Haus-Regeltest mit 80% richtiger Beantwortung und fristgerechter Rücksendung absolviert werden.
  • Mehrmaliges Fehlen bei der Fortbildung oder nicht Beantwortung des Haus-Regeltestes führen zum Lizenzentzug.
  • Erfüllt der Kampfrichter diese Bedingungen nicht und zeigt sich ohne Begründung inaktiv erfolgt keine Rückzahlung an den jeweiligen Gebührenschuldner.


Begründung des Antrages

  • Die Ausbildung zum TVN-Kampfrichter gem. § 6 KRO (Ausbildungs- und Prüfungsinhalte) besteht aus einem theoretischen Teil (12 Unterrichtseinheiten á 45 Min.) und einer Prüfung in Form einer Kampfrichtertätigkeit während eines Wettkampfes.
  • Um den Nutzen der Ausbildung für den Verband durch eine längerfristige Verfügbarkeit der Kampfrichter zu steigern, dient diese Ausbildungsabgabe dem jeweiligen Verein und dem aktiven Kampfrichter als Anreiz, sich vor Beginn der Ausbildung Gedanken über ein Engagement im Kampfrichterwesen zu machen.
  • Durch diese Maßnahme wird erreicht, dass die Anzahl der Personen sinkt, die sich nur zum Kampfrichter ausbilden lassen um dem eigenen Verein die Ausgleichszahlung zu ersparen.


Rechtliche Grundlage

DTU Kampfrichterordnung

Satzung TVN § 5 Abs. 2 Pkt c in Verbindung mit § 9 Abs. 4

Der Antrag wurde in der vorliegenden Form von der Versammlung einstimmig genehmigt.

 

Termine:

Der nächste Verbandstag findet am 09.05.2015 im LandesSportBund Niedersachsen statt.

Seminar für Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandstag:
23.-24.01.2015